ApoPrüf
Herzlich Willkommen
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV V3) sind
Inhaber der Apotheken / Ärztlichen Praxis
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand dieser Prüfungen im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 sind:
ortsfeste elektrische Betriebsmittel
(Abzugshaube, Ultraschallgeräte, Arzneikühlschrank, usw.)
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
(Kassen und PC´s , Waagen, Mikroskop usw.)
elektrische stationäre Anlagen (Unterverteiler / FI-Schutzschalter / Steckdosen)
elektrische stationäre Anlagen (Unterverteiler / FI-Schutzschalter / Steckdosen)
Agieren Sie präventiv
um Schadensbehebung und Regressansprüche zu vermeiden.