ApoPrüf
Herzlich Willkommen 

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV V3) sind
Inhaber der Apotheken / Ärztlichen Praxis
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand dieser Prüfungen im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 sind:

ortsfeste elektrische Betriebsmittel (Abzugshaube, Ultraschallgeräte, Arzneikühlschrank,  usw.)

ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Kassen und PC´s , Waagen, Mikroskop usw.)

elektrische stationäre Anlagen
 
(Unterverteiler / FI-Schutzschalter / Steckdosen)

Agieren Sie präventiv um Schadensbehebung und Regressansprüche zu vermeiden.


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